Saturday 28 October 2017

Forex Verbindung Sri Lanka


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REGISTRIERTE ADRESSE Die eingetragene Adresse ist vorläufig die Bank of Ceylon, die International Division Bank des Ceylon-Gebäudes, die York Street, Colombo 1, Sri Lanka. 3. ZIELE a) Förderung der persönlichen Kontakte zwischen ausländischen Devisenhändlern in Sri Lanka und im Ausland, um die notwendige Freundschaft und das gegenseitige Vertrauen zu fördern. (I) Ordentliche Mitgliedschaft (ii) Assoziierte Mitgliedschaft (iii) Ehrenmitgliedschaft (iv) Internationale Mitgliedschaft b) Die ordentliche Mitgliedschaft steht offen Jene Personen, die derzeit an Devisen - und Geldmarkttätigkeiten tätig sind c) Die assoziierte Mitgliedschaft steht Personen offen, die in der Vergangenheit direkt an Devisen - und Geldmarktgeschäften beteiligt waren. Dieses Mitglied hat nicht das Recht, an einer der Sitzungen des Vereins zu stimmen, außer wie in Abschnitt 20 (a) vorgesehen. D) Jeder Kandidat für die ordentliche oder assoziierte Mitgliedschaft wird von zwei ordentlichen Internationalen Mitgliedern von zwei Finanzinstituten schriftlich benannt Vom Präsidialausschuss, nachstehend "Ausschuss" genannt, gewählt werden, dessen Entscheidung rechtskräftig ist. E) Die Ehrenmitgliedschaft wird den von den ordentlichen Internationalen Mitgliedern vorgeschlagenen und abgeordneten Personen übertragen und gilt als Anerkennung für die der Sri Lanka Devisen erbrachten Dienstleistungen Andor Money Markets oder jenen Personen, die historisch auf dem Markt aktiv sind, aber nicht mehr im Tagesgeschäft tätig sind. Diese Mitglieder haben kein Stimmrecht. F) Ehrenmitglieder werden mit einer Mehrheit von nicht weniger als 57. des Gesamtvorstandes gewählt. Alle sieben Mitglieder des Ausschusses müssen ihre Stimme entweder in der Sitzung oder durch einen Bevollmächtigten abgeben. G) Eine Liste der vom Ausschuss gewählten neuen Mitglieder wird innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl unter den Mitgliedern zur Information übermittelt. H) Die ordentlichen Mitglieder können sich schriftlich entscheiden, um international zu werden Mitglieder des Vereins Cambiste Internationale (ACI) vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses und nach Zahlung des Jahresbeitrags, der von der Vereinigung verlangt werden kann Cambiste Internationale Um ein internationales Mitglied des Vereins zu sein, muss der Bewerber die folgenden Qualifikationen besitzen: i) Sie müssen international an Devisengeschäften (Fremdwährungen, Anleihen, Edelmetallen) oder Fremdwährungseinlagen beteiligt sein oder die für die Ausrichtung dieser Geschäfte verantwortlichen Personen sein. (Ii) sie müssen ihre Tätigkeiten innerhalb einer Bank oder eines Bankinstituts ausüben, das als Bankinstitut in ihrer eigenen Gemeinschaft betrachtet wird, iii) sie müssen für mindestens zwei Jahre besetzt sein. I) Ein Mitglied, Oder Internationale Mitgliedschaft aufhört, kann ein assoziiertes Mitglied fortsetzen Zurück zum Seitenanfang ABONNEMENKUNG Jedes Mitglied zahlt für die Teilnahme an der Vereinigung ein jährliches Abonnement von Rs. 10OO-, die am 1. Januar eines jeden Jahres oder an dem Tag, an dem dieses Mitglied gewählt wird, fällig sind. Diese Zeichnung gilt als Schuld vor dem Ehrenschatzmeister und ist Bestandteil des Stiftungsvermögens. Es gibt eine zusätzliche Jahresgebühr für internationale Mitglieder. 6 MANAGEMENT Die Geschäftsführung des Vereins wird einem Vorstand übertragen, der aus ordentlichen oder internationalen Mitgliedern besteht, bestehend aus: (i) dem Präsidenten (ii) dem Ersten Vizepräsidenten (iii) dem Zweiten Vizepräsidenten (Vi) Der stellvertretende Sekretär (vii) Der stellvertretende Schatzmeister (viii) Zwei Ausschussmitglieder b) Die Sitzungen des Ausschusses werden mindestens viermal jährlich zu solchen Zeiten und Orten stattfinden, Sie bestimmen. Die Zwischenzeit zwischen zwei Ausschusssitzungen darf vier Monate nicht überschreiten. Bei allen Sitzungen des Ausschusses sind nicht weniger als fünf Mitglieder des Ausschusses aus Beschlussfähigkeit zuständig. Diese Sitzungen werden dem Ausschuss mindestens sieben Tage vorher unterrichtet. C) Im Falle einer freien Stelle im Ausschuss wird der Ausschuss ermächtigt, einen Nachfolger zu ernennen. Der so ernannte Kandidat hat das Amt nur bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung abzuhalten, ist aber dann wieder wählbar. 7 BÜROBÄRDER a. Der Präsident fungiert als Vorsitzender in allen Sitzungen des General - und des Ausschusses. Der Präsident oder der Sekretär vertritt den Verband auch in der Kommunikation mit externen Personen. B. Der Erste oder Zweite Vizepräsident in dieser Reihenfolge vertritt den Präsidenten in der Abwesenheit des Vertreters. C. Der Ehrensekretär verwahrt alle Aufzeichnungen des Vereins außer den Finanzunterlagen und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Er wird das Protokoll aller General - und Ausschusssitzungen führen. D. Der Honorary Treasurer kontrolliert sämtliche Gelder, sammelt und vergütet alle Gelder im Namen des Vereins, bewahrt alle Geldgeschäfte auf und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. HeShe ist berechtigt, bis zu Rs auszugeben. 3.000 pro Kalenderquartal für Aufwendungen im Namen des Vereins. Heshe reicht eine Woche vor der nächsten Ausschusssitzung einen Bericht über alle Ausgaben ein, die ab dem Zeitpunkt der letzten Einreichung der Konten entstanden sind. Er wird nicht mehr halten als Rs. 1.000 - in Form von Bargeld. Ein darüber hinausgehender Betrag wird in einer von der Kommission benannten Bank hinterlegt. Schecks etc. für Abhebungen von der Bank werden vom Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten zusätzlich zum Schatzmeister unterzeichnet. In Abwesenheit des Schatzmeisters ist der Sekretär berechtigt, mit dem Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten zu unterzeichnen. Jedes Mitglied des Ausschusses, der sich von zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen ohne befriedigende Erklärung absetzt, gilt als vom Ausschuss zurückgezogen und ein Nachfolger wird vom Ausschuss ernannt. Er soll bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung anwesend sein, ist dann aber wiederwahlberechtigt. 8. JÄHRLICHE GENERALVERSAMMLUNG a) Die jährliche Generalversammlung des Vereins wird jedes Jahr im August für die Wahl von Mitgliedern, die dem Komitee und allen dienen, stattfinden Offiziere des Vereins und für andere Geschäfte, die gemäß der Verfassung und der Satzung bestellt werden können. Diese Sitzung wird allen Mitgliedern drei Wochen vorher mitgeteilt. B) Die Amtszeit des Ausschusses reicht von einer ordentlichen Generalversammlung zur nächsten. C) Bei allen ordentlichen oder ordentlichen Generalversammlungen der Vereinigung ist jedes Mitglied der Vereinigung berechtigt, anwesend zu sein, aber nur ordentliche und internationale Mitglieder sind berechtigt, bei jeder Frage eine Stimme und nicht mehr zu geben Der Stimmenmehrheit, so hat der Vorsitzende der Versammlung eine zweite oder stimmende Stimme abzugeben. Die Stimmabgabe an der außerordentlichen Hauptversammlung sollte persönlich erfolgen und die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist nur dann zulässig, wenn dies nach Abschnitt 20 (a) vorgesehen ist. D) Mindestens die Hälfte der gesamten ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft des Vereins muss sein Anwesend an einer ordentlichen Generalversammlung für ein gültiges Verfahren. E) Falls keine Beschlussfähigkeit besteht, wird die Versammlung am selben Tag in der folgenden Woche an einem Ort und in einer Zeit, die bestellt werden soll, und an der Zahl der ordentlichen Mitglieder vertagt So werden die anwesenden Mitglieder als beschlussfähig angesehen, haben aber keine Befugnis, die bestehenden Abschnitte der Verfassung zu ändern, zu ergänzen oder zu ergänzen. 9. EXTRA-ORDINARY GENERAL MEETING A) Eine außerordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch den Ausschuß mit einer 10-tägigen Benachrichtigung an alle Mitglieder einberufen werden, oder wenn der 15. der gesamten ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft eine solche Sitzung schriftlich beim Ehrensekretär anfordert. In der außerordentlichen Hauptversammlung wird keine andere als die in der Mitteilung genannte Geschäftstätigkeit gehandelt. B) Mindestens ein Drittel der gesamten ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft des Vereins muss bei einer außerordentlichen Generalversammlung anwesend sein gültig. C) Wird die Beschlussfähigkeit nicht beschlossen, so wird die Besoldung am selben Tag in der folgenden Woche an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit vertagt, und sollte die Zahl der ordentlichen und internationalen Mitglieder nicht ausreichend sein, Die anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig, haben aber keine Befugnis, die bestehenden Abschnitte der Verfassung zu ändern, zu ergänzen oder zu ergänzen. 10. AUDIT UND RECHNUNGSABSCHLUSS a. In der Hauptversammlung wird ein Ehrenprüfer für das Folgejahr bestellt. Heshe prüft die Jahresabschlüsse und legt der Hauptversammlung einen Bericht vor. Heshe kann vom Präsidenten verlangt werden, die Assoziationskonten für einen beliebigen Zeitraum innerhalb seiner Amtszeit zu prüfen und dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen. B. Vollständige Abrechnungen der finanziellen Angelegenheiten des Vereins, die vom Ehrenschatzmeister ordnungsgemäß beglaubigt sind, werden jedem Mitglied mit der Einberufung der Hauptversammlung zugesandt. Die Treuhänder umfassen den Präsidenten, den Ersten und den Zweiten Vizepräsidenten und den Schatzmeister, die jedes Jahr gewählt werden. Sie sind für alle beweglichen (ohne Kassenbestände und Bankguthaben) oder unbeweglichen Vermögensgegenstände des Vereins und alle anderen Vermögenswerte verantwortlich, die die Vereinigung besitzen kann, aber keine weitere Haftung als jedes andere Mitglied. 12. VERMEIDUNG DER MITGLIEDER DURCH BANKRUPPEN, KONDITIONEN ODER KÜNDIGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN ETC. Jedes Mitglied, das einen Konkurs bejaht oder eine Zusammensetzung mit seinen Gläubigern nach den Bestimmungen einer Verordnung trifft oder aus irgendeinem beleidigenden Vergehen verurteilt oder aus dem Dienst der Bank gekündigt wird, ist von diesem Mitglied 8226 nicht mehr Mitglied des Vereins. Voraussetzung ist, dass der Ausschuss, wenn seine Entscheidung für nichtig erklärt oder seine Verurteilung aufgelöst wird, in jedem anderen Fall seine Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt, zu dem er nicht mehr Mitglied ist, wiederherstellen kann. 3.EXPULSION Der Ausschuss kann durch einen einstimmigen Beschluss dem Mitglied jedes Mitglied, das mit einem MITGLIEDSTAND verbunden ist, aus dem Club vertreiben, dass es nach seiner Meinung dem Charakter des Vereins oder den Interessen der Mitglieder schadet. Bevor ein Mitglied vertrieben wird, wird sein Verhalten durch den Ausschuß erkundet und ihm die volle Chance gegeben, sich selbst zu verteidigen und sein Verhalten zu rechtfertigen und zu erklären. Wenn die Entscheidung nicht einstimmig ist, wird der Ausschuss schriftlich die Gründe für ihre Entscheidung an einer außerordentlichen Hauptversammlung vorlegen, um zu dem spezifischen Zweck aufgerufen zu werden, und die Frage wird mit einfacher Mehrheit der ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft entschieden. Ein ausgewiesenes Mitglied Verfallen alle Vorrechte der Mitgliedschaft und alle Rechte gegen die Vereinigung. 4. VERBOTE a. Glücksspiele jeglicher Art für Einsätze oder nicht, ist im Verband verboten b. Die Gelder des Vereins dürfen nicht zur Zahlung der Geldbußen von Mitgliedern verwendet werden, die vor Gericht verurteilt wurden. C. Die Vereinigung darf nicht versuchen, den Handel oder die Preise zu beeinträchtigen oder in irgendeiner anderen Weise den Handel oder die Preise zu beeinträchtigen oder eine gewerkschaftliche Tätigkeit auszuüben, wie sie in einem schriftlichen Gesetz über die Gewerkschaft in Sri Lanka gilt. D. Der Verein darf sich keiner politischen Tätigkeit widmen oder seine Gelder und seine Räumlichkeiten für politische Zwecke nutzen. 15. NATUR UND HAFTUNG DER MITGLIEDER Jedes Mitglied hat aufgrund seiner Mitgliedschaft keine finanzielle Haftung außer der Zahlung seines Jahresbeitrags Beitritt zur Vereinigung Der Ausschuss kann von Amts wegen unvereinbar mit der Verfassung eine einfache Mehrheit für die Regulierung der internen Angelegenheiten der Vereinigung und das Verhalten der Mitglieder vorsehen, ändern und widerrufen. Sämtliche Satzungen sind bis auf Widerruf durch den Ausschuss für die Mitglieder, die der Genehmigung bedürfen, an einer außerordentlichen Hauptversammlung 17 verbindlich. ANMERKUNGEN Alle in der Verfassung und in den Satzungen der Mitglieder der Vereinigung geforderten Mitteilungen Kann ein vorangestellter Brief an ein Mitglied an die letzte Adresse geschickt werden, die er an den Ehrensekretär erteilt hat, und gilt an dem Tag, an dem diese im normalen Verlauf der Post angekommen sind, die Mitglieder müssen den Ehrenamt einreichen Sekretärin mit den richtigen Adressen. 18. ÄNDERUNG DER KONSTITUTION Die Verfassung ganz oder teilweise kann von Zeit zu Zeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden durch Beschluss der 23. ordentlichen und internationalen Mitgliederversammlung an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinigung Gunst einer solchen Auflösung 19. ENTSCHLIESSUNG a. Die Vereinigung darf nicht aufgelöst werden, mit Ausnahme der Zustimmung von mindestens fünfundvierzig der ordentlichen, internationalen und assoziierten Mitglieder des Vereins, entweder persönlich, durch Vollmacht oder per Post an einem außerordentlichen General Sitzung einberufen für den Zweck b. Im Falle der Auflösung der Vereinigung, wie oben beschrieben, werden alle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten, die im Namen des Vereins rechtmäßig entstanden sind, vollständig entlastet und der verbleibende Überschuss wird zu gleichen Teilen von den Ordentlichen, Internationalen und assoziierten Mitgliedern geteilt. 20.GENERAL Alle Sitzungen des Vereins sind Private und angezeigte Meinungen spiegeln die persönlichen Meinungen der Referenten wider und dürfen nicht als Vertreter der offiziellen Politik der Institutionen interpretiert werden, mit denen die Referenten verbunden sind. BY - LAWS 1. Gemäß § 9 der Satzung der Vereinigung 21 Tage im Voraus Schriftlich der Hauptversammlung ist jedem Vereinsmitglied unter Angabe des zu tätigenden Geschäftsbetriebes zuzustellen. 2. Die Einberufung der Hauptversammlung muss spätestens 14 Tage vor dem für die Hauptversammlung festgesetzten Zeitpunkt beim Ehrensekretär eingegangen sein Die Versammlung und der Ehrensekretär übermitteln diese Mitteilung den anderen Mitgliedern mindestens sieben Tage vor dem für die Sitzung festgelegten Termin. 3. Die Abstimmung in den Hauptversammlungen erfolgt stimmlich oder auf andere Art und Weise, wie der Vorsitzende sich vorstellen kann Zu jeder Jahreshauptversammlung wählt der Ausschuß einen Unterausschuß von drei seiner Mitglieder, die dafür zuständig sind, a) eine Bekanntmachung zu erteilen, in der die Kandidaten für Amtsinhaber und Ausschußmitglieder für das darauf folgende Jahr innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum dieser Bekanntmachung aufgefordert werden Auf Formularen, die beim Ehrensekretär zur Verfügung stehen (b) Um allen Mitgliedern eine Liste zu übermitteln. Gültige Nominierungen (c) Um zu sehen, dass Nominierungen gültig sind. (D) Um zu sehen, dass ein Mitglied nicht mehr als ein Mitglied für eine Stelle nominieren und nicht mehr als die Anzahl der Mitglieder wählen darf, die zur Wahl in den Exekutivausschuss erforderlich sind ( E) Die in der Verfassung vorgesehenen Wahlen 5. Für den Fall, dass es keine Nominierung für eine der Planstellen gibt, ruft der Vorsitzende Nominierungen aus dem Wortlaut der Hauptversammlung ein. Diese Nominierungen werden von zwei ordentlichen oder internationalen Mitgliedern des Vereins vorgeschlagen und abgeordnet. 6. Bei allen Generalversammlungen tritt der Präsident und in dessen Abwesenheit der Erste oder Zweite Vizepräsident in dieser Reihenfolge als Vorsitzender auf. Ist innerhalb von dreißig Minuten nach dem Zeitpunkt, zu dem die Besprechung stattgefunden hat, das Präsidium anwesend oder in Verzug die anwesenden ordentlichen und internationalen Mitglieder oder in Verzug, so wählen die anwesenden ordentlichen und internationalen Mitglieder ein Mitglied des Ausschusses als Vorsitzenden und wenn Kein Mitglied des Ausschusses anwesend ist oder wenn alle Mitglieder des anwesenden Ausschusses den Vorsitz verweigern, als die anwesenden ordentlichen und internationalen Mitglieder eines der ordentlichen oder internationalen Mitglieder zum Vorsitzenden 7 wählen. Der Ehrensekretär notiert in einem Protokoll das Verfahren von Die Generalversammlung 8. In jedem Ausschuß, der den Präsidenten und seine Abwesenheit trifft, tritt der Erste oder Zweite Vizepräsident in dieser Reihenfolge als Vorsitzender auf. Ist innerhalb von dreißig Minuten nach der für die Durchführung einer solchen Sitzung anberaumten Zeit keine der anwesenden Vorstandsmitglieder anwesend, so wählen die anwesenden Vorstandsmitglieder eines ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden. 9. Die Sitzungen des Ausschusses werden vom Ehrensekretär oder am Der Antrag von 4 Mitgliedern des Ausschusses 10. Jedes Mitglied des Ausschusses hat STIMMRECHTE eine Stimme über jede Frage und im Falle der Gleichheit hat der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied, das auf der Versammlung präsidiert, eine zweite oder abstimmende Stimme Protokoll der Protokolle der Sitzungen, die in der nächsten Sitzung gelesen und bestätigt werden

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